Herbstmitgliederversammlung 2015


Herbstmitgliederversammlung am 24. Oktober 2015 im Tagungszentrum des Amtes für Heeresentwicklung

1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung

Der Vorsitzende der ERH Köln, Hptrn a.D. Udo Kloos, begrüßt die Mitglieder und die Gäste zur Herbstmitgliederversammlung. Er weist daraufhin, dass die Mitgliederversammlung leider darunter leidet, dass sie Konkurrenz bekommen hat durch eine kurzfristig geplante Veranstaltung des SPD-MdB und Vorsitzenden des Verteidigungs ausschusses, Wolfgang Hellmich, zusammen mit der Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V. und der Karl-Theodor-Molinari-Stiftung e.V. , die ebenfalls an diesem Samstag als ,,11. Petersberger Gespräche zur Sicherheit" stattfindet. Insgesamt haben 85 Mitglieder und Gäste den Weg in die Konrad-Adenauer-Kaserne gefunden. Besonders begrüßt er folgende Gäste:
• Oberstleutnant Frank Lemaire, Abteilungsleiter S 1, Amt fur Heeresentwicklung, als Vertreter des Amtschef
• Hptm a.D. Volker Jung, Vorsitzender Bezirk 1 im Landesverband WEST DBwV e.Y., als Referent
• Herrn David Blumann, Mitarbeiter Grabeskirche St. Bartholomäus, Köln-Ehrenfeld, als Referent.

Udo Kloos ruft die 3 Mitglieder auf, die an diesem Tag Geburtstag haben, jedoch leider nicht anwesend sind.

2. Gedenken verstorbener Kameradschaftsmitglieder

Hptm a.D. Kloos bittet die Anwesenden, den seit der letzten Mitgliederversammlung verstorbenen Mitgliedern zu gedenken. Er verliest die Namen der 27 Mitglieder.

3. Grußworte der Gäste

Oberstleutnant Lemaire überbringt die Grüße des Amtschefs "Amt für Heeresentwicklung" .
Im Zusammenhang mit dem "Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr" werden Verwendungs-/Stehzeitdauer von 3 Jahren aufKdr- und Chef-DP und von 5 Jahren aufFach-DP angestrebt. Hinweis darauf, dass in diesem Zusammenhang zum 01.01.2016 die neue Arbeitszeitverordnung in Kraft tritt. Es findet derzeit ein Paradigmenwechsel, weg von einer Einsatz- wieder zu einer Landesverteidigungs-/Bündnisarmee statt.
Entwicklung des Amtes:
Seit der Aufstellung im Jahr 2013 erlebt das AHEntwg schon die 3. Änderung der Organisationsgrundlagen hinsichtlich der Dienstposten.
Mittlerweile gibt es 920 ziv./mil. Dienstposten, wovon 93 % besetzt seien. Zum 01.01.2016 erfolge die Abgabe von 100 DP an die Division Schnelle Kräfte.

4. Vorsitzender Bezirk II / 1, Hauptmann a.D. Volker Jung "Information zur Zukunft der ERH und neues aus dem Landesvorstand"

Hptm a.D. Volker Jung richtet die Grüße des Landesvorsitzenden WEST DBwV e.Y., OTL a.D. Thomas Sohst und des gesamten Landesvorstandes aus. Da er erst seit Sommer 2015 die Funktion des Bezirksvorsitzenden inne hat, stellte sich Hptm a.D. Jung den Mitgliedern der Kameradschaft zunächst vor. Danach ging er auf verschiedene Aspekte der Verbandsarbeit ein.

5. Ehrungen von Mitgliedern

Es konnten durch den Bezirksvorsitzenden Jung und den Vorsitzenden Kloos insgesamt 3 Treueurkunden für 50-jährige Mitgliedschaft und 2 Treueurkunden für 25-jährige Mitgliedschaft überreicht werden. Geehrt wurde der Kamerad Oberstlt a.D. Wilhelm Müller für sein Engagement in der Kameradschaft ERH Köln als Leiter und Organisator der Radwandergruppe, Aus Altersgründen und der Tatsache, dass die Gruppe immer kleiner wurde, hat er sein Amt mit dem .Abradeln" im Oktober 2015 niedergelegt. Als Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit erhielt er einen Buchpreis mit Widmung der Bundesvorsitzenden.

Kaffeepause / Während der Pause erfolgt eine Sammlung zu Gunsten der „Heinz-Volland-Stiftung". Als Ergebnis der Sammlung wurden 170,20 € bekanntgegeben.

6. Vortrag Herr David Blumann Mitarbeiter Grabeskirche St. Bartholomäus "Die Grabeskirche St. Bartholomäus als gelungenes Modell einer neuen Kirchennutzung" anschließend Aussprache

In einem interessanten und informativen Vortrag, unterlegt mit Bildern der Grabeskirche, wurde das Thema dargestellt. Die Grabeskirche St. Bartholomäus in Köln-Ehrenfeld wurde 1959/60 erbaut. Weil die Kirche, die zur Pfarrei "Zu den Heiligen Rochus, Dreikönigen und Bartholomäus Köln" gehört, für die Seelsorge nicht mehr zwingend benötigt wurde und für die Kirchengemeinde finanziell nicht mehr tragbar war, suchte der Kirchenvorstand nach einer anderen wirtschaftlichen Nutzung des Kirchengebäudes. Im Jahre 2006 beschloss die Kirchengemeinde daher, die Kirche in eine Grabeskirche umzuwandeln. Was ist eine Grabeskirche? Eine Grabeskirche ist ein Urnenfriedhof in einer Kirche, in den Verstorbene in Grabkammern beigesetzt werden. Diese werden in Urnenwänden eingerichtet, man kennt sie auch unter der Bezeichnung Kolumbarium. Dieser Begriff kommt aus dem Lateinischen und bezeichnete ursprünglich einen Taubenschlag, Wegen der optischen Ähnlichkeit wurden dann altrömische Grabkammern mit reihenweise übereinander angebrachten Nischen zur Aufnahme von Urnen nach Feuerbestattungen so benannt. Heute bezeichnet man als Kolumbarium ein Bauwerk oder Gewölbe, in dem Urnen oder Särge aufbewahrt werden, oft einem Friedhof oder Krematorium angegliedert. Als erste und bisher einzige Grabeskirche im Erzbistum Köln wurde sie im Januar 2014 geweiht und eröffnet. Weitere Informationen sind auf www.grabeskirchekoeln.de zu finden.

7. Schlusswort und Verabschiedung der Gäste

Zum Abschluss gab Hptm a.D. Kloos noch einen kurzen Bericht aus der Vorstandsarbeit.

• Abschließend wies er auf die Angebote der Aktivgruppen hin: wandern und radwandern, in diesem Zusammenhang äußerste er die Hoffnung, dass die Radwandergruppe einen neuen Leiter findet.

• Dann sprach der Vorsitzende seinen Dank an die Frauengruppe für ihre vielfaltigen und interessanten Angebote aus. Er wies zugleich auf die Adventsfeier am 02.12.2015 hin.

• Zu guter letzt gab er den Hinweis, dass ausgewählte Bilder der Herbstmitgliederversammlung auf der Homepage der Kameradschaft veröffentlicht werden.

Hptm a.D. Kloos bedankt sich für die Teilnahme und gute Durchführung der Versammlung. Er lädt alle zum anschließenden traditionellen Erbseneintopfessen ein. Die Versammlung wird um 12:55 Uhr geschlossen.

Die Veranstaltung endet wie gewohnt mit einem Erbseneintopfessen.

siehe auch Rundbrief 2/2015