DBwV-Forderung erfüllt: Tarifergebnis 2016 wird auf Beamtenbesoldung übertragen
Tabelle der Ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und Ruhegehälter (Gültig ab 01. Februar 2017 / Version 2 veröffentlich von Sascha Eutebach am 23.01.2017)
Mit unserer realistischen Forderung lagen wir goldrichtig: Der Deutsche BundeswehrVerband hat sich für die Menschen der Bundeswehr positioniert und 4,5 Prozent mehr bei einem Mindestbetrag von 100 Euro für die Tarifentgelte, Dienst- und Versorgungsbezüge in der Tarifrunde 2016 gefordert. So sollen alle Menschen der Bundeswehr von der guten Wirtschafts- und Lohnentwicklung profitieren. Nun wurde im Kabinett beschlossen, die Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten anzuheben:
· zum 1. März 2016 um 2,2 Prozent und
· zum 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent.
Zusammengefasst entspricht diese Erhöhung unseren Forderungen.
Das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz muss noch durch den Bundestag verabschiedet werden, damit die Erhöhung auch formal wirksam wird. Dies ist für den Herbst geplant. Das Bundesministerium des Innern stellt allerdings eine Zahlung der neuen erhöhten Bezüge unter ausdrücklichem Vorbehalt erstmals mit den September- oder Oktoberbezügen in Aussicht.
Letzte Änderung am 19.7.2016
Die neuesten Informationen zum BBVAnpG 2016/2017
- Das Bundeskabinett hat zu der Bezügeanpassung einen Beschluss gefasst.
Die Info und die Tabellen dazu wurden vom BMI veröffentlicht. [mehr] (pdf, 5 Seiten)